[vc_row][vc_column][ultimate_spacer height=“100″ height_on_tabs=“100″ height_on_mob=“50″][ultimate_heading main_heading=“UNSERE AGB’s / Hausordnung“][/ultimate_heading][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column css=“.vc_custom_1449920366375{padding-right: 50px !important;padding-left: 50px !important;}“][vc_column_text]1. Die Leistungen aus der Mitgliedschaft dürfen ausschließlich von aktiven Mitgliedern in Anspruch genommen werden. Sie sind nicht übertragbar.
2. Das Mitglied erklärt, dass es die Hausordnung anerkennt. Bei besonders groben Verstößen gegen die Hausordnung, wie z.B. Tätlichkeiten, Bedrohungen, Beleidigungen, sexuelle Belästigungen, Diebstahl etc. kann der Zutritt zum Brucklyn Complex schon beim ersten Verstoß für die gesamte Vertragsdauer verwehrt werden. In diesem Fall hat der Kunde dennoch die laufend anfallenden Mitgliedsbeiträge bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin zu tragen.
3. Brucklyn Complex übernimmt keine Haftung für Gesundheits- oder Sachschäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Benützers entstehen. Der Kunde verpflichtet sich, mit den Räumlichkeiten und der Einrichtung pfleglich umzugehen. Sachbeschädigungen – auch fahrlässig verursachte – werden auf Kosten des Verursachers instandgesetzt.
4. Der Monatsbeitrag zuzüglich allfälliger Entgelte für gewählte Zusatzprodukte wird jeweils am 10. jedes Monats zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt einmalig in bar oder monatlich mittels Abbuchungsauftrag (SEPA-Lastschrift). Der Monatsbeitrag ist auch dann bis zum Ablauf des Vertrages zahlbar, wenn die Leistungen der Einrichtung nicht in Anspruch genommen werden.
5. Bei Zahlungsverzug bleibt Mahnung vorbehalten. Pro Mahnschreiben werden Gebühren in Höhe von € 5,- geltend gemacht, welche vom Kunden zu übernehmen sind. Spesen für entstandene Rücklastschriften werden mit pauschal € 7,- angesetzt. Das Unternehmen ist bei tatsächlich angefallenen Spesen von mehr als € 7,- berechtigt, diese entsprechend anzupassen.
6. Ungeachtet einer etwaigen Widmung der Zahlung, wird ausdrücklich vereinbart, dass Zahlungen stets zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und anschließend auf Hauptforderungen gebucht werden.
7. Änderungen von Adresse und Bankverbindung sind Bruckyln Complex unverzüglich schriftlich bekannt zu geben! Geänderte Bankverbindungen können nur bei Bekanntgabe spätestens 7 Tage vor dem Fälligkeitstermin für das nächste SEPA-Basislastschriftverfahren berücksichtigt werden.
8. Gerät der Kunde mit der Bezahlung der vereinbarten Beiträge für mindestens 2 Wochen in Zahlungsverzug und wurde der Kunde unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen erfolglos gemahnt, so tritt Terminverlust ein, wodurch sämtliche bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin anfallende Beträge sofort fällig werden.
9. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Bruckyln Complex mit entsprechendem Aushang eine Videoüberwachung installiert hat, die zur Gewährleistung der bestmöglichen Nutzungsbedingungen, der Sicherheit der Mitglieder, sowie dem Schutz des persönlichen Eigentums und der Studioräumlichkeiten beiträgt.
10. Geringfügige Nutzungseinschränkungen im Angebot berechtigen nicht zur vorzeitigen Vertragskündigung. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht für den Kunden in diesem Fall ebenfalls nicht.
11. Brucklyn Complex behält sich das Recht vor, diesen Vertrag aus wichtigen, im Bereich des Kunden liegenden Gründen, jederzeit aufzulösen. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde, im Falle des Verschuldens, einen Schadenersatzbetrag zu leisten, der bis zur Höhe des nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermins an Mitgliedsbeiträgen entsteht.
12. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Einrichtungsgegenstands von Brucklyn Complex.
13. Sollte aufgrund höherer Gewalt behördlich die Nutzung der Einrichtung untersagt werden, verlängert sich der bestehende Vertrag um die jeweilige Dauer der behördlichen Schließung.
14. Sind für eine Randstunde, erste bzw. letzte Stunde im Kursplan, weniger als drei Personen angemeldet, bleibt es dem Trainer überlassen diese zu verschieben. Der Trainer kündigt alle Änderungen telefonisch an.
15. Der Kunde hat den Garderobenschrank nach Abschluss des Trainings zu räumen und unverschlossen zu hinterlassen. Ausgenommen wenn der Kunde den Garderobenschrank gemietet hat. Das Unternehmen ist berechtigt, spätestens zu Betriebsschluss des jeweiligen Tages sämtliche noch verschlossene Garderobenkästen zu öffnen und zu räumen. Für ein allfälliges Abhandenkommen wird keine Haftung übernommen.
16. Brucklyn Complex behält sich das Recht vor, die zeitliche Nutzungsmöglichkeit der Einrichtung zu verändern. Dies berechtigt das Mitglied nicht zur Kündigung. Nicht genutzte Leistungen verfallen, sodass eine nicht konsumierte Leistung eines Tages nicht auf andere Tage übertragbar ist.
17. Mündliche Nebenabreden oder sonstige Absprachen sind ungültig.
18. Die Brucklyn Complex behält sich das Recht vor, Fotos und Videos während der Trainingszeiten zu machen und diese im Rahmen von Marketingmaßnahmen weiterzuverwenden.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][ultimate_spacer height=“50″ height_on_tabs=“50″ height_on_mob=“50″][/vc_column][/vc_row]